*1 Möglich bei schon vorhandener Mitgliedschaft in einem anderen im DGV eingetragenen Golf-Club
*2 Hauptwohnsitz, ggfls. auch Zweitwohnsitz, müssen mindestens 80 km vom Golf-Platz entfernt liegen
Weitere Informationen zu unseren Mitgliedschaften finden Sie unter folgendem Link.
Die Beiträge sind im Lastschrifteinzugsverfahren jeweils zu Jahresbeginn fällig. Auf Antrag können die Beiträge für die Einzelmitgliedschaft ohne KG & mit KG + Partner quartalsweise mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- pro Quartal per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Ohne Vorliegen eines Sepa-Lastschriftmandats fällt eine Gebühr von 10 € an und die Beiträge sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.