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Aktualisierung der Bedingungen des Spielbetriebs!

Seit dem 11.Mai ist der Spielbetrieb auf dem Golfplatz auch wieder für Spielergruppen mit bis zu vier Spielern aus maximal zwei Hausständen möglich. Dies gilt allerdings ausschließlich unter Einhaltung der offiziellen Schutzmaßnahmen. Neben den bekannten und kommunizierten Hygiene-und Verhaltensmaßnahmen wird in der entsprechenden Verordnung noch einmal ausdrücklich auf den erforderlichen Mindestabstand von 2 Metern hingewiesen. Wir bitten dies entsprechend zu berücksichtigen.

 

In folgendem Dokument können die einzelnen Punkte nachgelesen werden. https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

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